top of page

faq

.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch Sie oder durch die Hausärztin, den Hausarzt oder eine Spezialärztin, ein Spezialarzt.

Abmeldung

Absagen, die bis spätestens 48 Stunden vor Termin gemacht werden, werden nicht verrechnet. Erfolgen sie später, verrechne ich Ihnen das Honorar für 60 Minuten.

Kostenübernahme

>Psychotherapie

Bei Vorliegen eines psychischen Leidens (einer so genannten "F"-Diagnose nach ICD-10) wird seit dem 01.07.2022 die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung übernommen. Dafür ist eine ärztliche Anordnung nötig, die für maximal 15 Sitzungen gilt. Bitte organisieren Sie die ärztliche Anordnung vor dem Ersttermin.

Die Anordnung kann ausgestellt werden durch einen Arzt/Ärztin mit Weiterbildungstitel in Allgemeinerer Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.

 

In einer Krisensituation kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen durch einen Arzt, eine Ärztin aus allen medizinischen Fachbereichen erfolgen. 

 

Kosten: die Abrechnung erfolgt entsprechend des geltenden PsyTarifs.

>Psychologische Unterstützung / Beratung

Gerne können Sie sich auch ohne ärztliche Anordnung bei Bedarf nach psychologischer Unterstützung bei mir melden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Kosten der Behandlung selber getragen werden müssen (keine Kostenbeteiligung der Krankenkassen ohne ärztliche Anordnung). 

> Bei Geburtsgebrechen & beruflicher Eingliederung (IV)

Bei Geburtsgebrechen & berufl. Eingliederung (IV)

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien für Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben, oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Ich bin als solcher Leistungserbringer anerkannt. Der IV-Tarif beträgt 142 Fr./ Sitzung.

> Bei Opferhilfe

Bei Opferhilfe

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, kann gemäss Opferhilfegesetz bei der kantonalen Opferhilfestelle ein Gesuch um Übernahme der Therapiekosten gestellt werden. 

> Bei Unfall

Bei Unfall

Bei psychischen Problemen infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie

Qualität

Ich halte mich an die Richtlinien der Schweizerischen  Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Zur Sicherung der Qualität erweitere ich mein Wissen und Können in stetiger Fortbildung in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Methoden und Erkenntnissen zu psychischen Störungen. Mein therapeutisches Handeln überprüfe ich ausserdem regelmässig in Inter- und Supervisionen mit erfahrenen Fachkolleginnen
Ich unterstehe der beruflichen Schweigepflicht.

bottom of page